Grundeinstellungen

Hier können Sie die in den verschiedenen Reitern die Grundlagen für die Spesenberechnung einsehen und bearbeiten, dies sind

Spesen: für jedes Land

  • steuerfreie Spesensätze (8-24h, 24h, Übernachtungspauschale) einsehen 
  • individuelle Spesensätze (0-8h, 8-24h, 24h, Übernachtungspauschale) festlegen 

Zuschläge:

  • gesetzliche Zuschläge einsehen
  • individuelle Zuschläge anlegen, bearbeiten, zuweisen und löschen

Standort: Standorte anlegen, bearbeiten, löschen und deren Verwendung für die Spesenberechnung festlegen

Spesen

Hier finden Sie für jedes Land (Suche über das Suchfeld)

 Steuerfrei abzugsfähige Pauschalbeträge (nach dt. Gesetzgebung)

  • 8-24h: Verpflegungsmehraufwand für eintägige Abwesenheit
  • 24h: Verpflegungsmehraufwand für mehrtägige Abwesenheit
  • Übernachtungspauschale: Mehraufwand für Übernachtungen in der Abwesenheit

 Individuelle Spesensätze (auch für 0-8h), die Sie festlegen können.
Beachten Sie dabei bitte: Spesenbeträge die über den gesetzlichen Pauschalbetrag hinausgehen, müssen von Arbeitgeber oder –nehmer versteuert werden.

Zuschläge

Hier können Zuschläge eingesehen, neu angelegt, bearbeitet und gelöscht  bzw. aktiviert /deaktiviert  werden.

Standardzuschläge (können nicht gelöscht und nur eingeschränkt bearbeitet werden):

  • Gesetzlicher Nachtzuschlag: 25% des Stundenlohns für Arbeitszeit zwischen 23:00 und 6:00 (Arbeitsbeginn vor 24:00: Erhöhung 40 % für 0:00-4:00)
  • Gesetzlicher Sonntagszuschlag: 50% des Stundenlohns für Arbeitszeit am Sonntag (Arbeitsbeginn vor 24:00: gültig bis 4:00 des folgenden Montags)

Die Zuschläge werden in die Spesenberechnung (Spesen/Übersicht) einbezogen.

Ein Zuschlag hat

 Bezeichnung (Pflichtfeld) und Beschreibung
 zugeordnete Mitarbeiter: in der Liste anhaken
 Gültigkeit des Zuschlags:  Gewährung des Zuschlag/Höhe
  • Zeitraum:
  • bis:
  • jeweils am:
  • jeweils von:
  • Dauer:
  • Für:
 

Start (max. vor 2 Jahren)
Enddatum (leer = unbegrenzt)
Wochentage
Uhrzeiten (ohne = 0:00-23:59)
Mindestdauer (immer = 0min)
Aktivitäten

 
  • einmalig:
  • pro voller Stunde:
  • Stundenlohnanteil:
  • Arbeitszeitgutschrift:
  • steuerfrei:
  Betrag
Stundensatz
Prozentsatz
Arbeitszeit
(§3b EStG)
Standort

Hier können Sie Standorte für die Spesenberechnung

bearbeiten
löschen
 neu anlegen
Für einen Standort wird dabei festgelegt:
 
  • Name, Interne Nummer
  • Adresse
  • GPS-Koordinaten: aus Adresse aufgelöst
  • Verwendung für die Spesenberechnung: Standorte in der Abwesenheitserfassung (z.B. als Wohn- oder Unternhemenssitz) erkennen